Überraschung! Die Datenschutzfolgenabschätzung wird in vielen Betrieben durchgeführt
Betriebsrätinnen und Betriebsräte erzählen
Die europäische Datenschutzgrundverordnung bringt Veränderungen mit sich. Einiges an Aufgaben, die zuvor zentral bei der Datenschutzbehörde angesiedelt waren (z.B. Melderegister, Prüfung bestimmter Datenverarbeitungen) ist zu denjenigen verlagert worden, die über die Verwendung personenbezogener Daten entscheiden – direkt in die Betriebe. Dazu zählt die Verpflichtung, eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen.