Gesundheitsschnüffelei? Nein danke!

Mit der Novelle des Versicherungsvertragsrechts-Änderungsgesetzes (VersRÄG) sollen mehr Gesundheitsdaten der Versicherten für private Versicherer zur Verfügung stehen als bisher. Nicht nur die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde, sondern auch die bisherige Krankheitsgeschichte (also per definitionem im Datenschutzgesetz als sensibel deklarierte und somit unter besonderen Schutz gestellte Daten) sollen mit der Gesetzesnovelle legal an Privatversicherer weitergeleitet werden dürfen; natürlich nur mit Zustimmung der Versicherten.

Aber Hand aufs – vielleicht etwas im Rhythmus gestörte – Herz, wer verweigert die einmal gegebene Zustimmung, wenn die daraus folgenden Konsequenzen nicht absehbar sind? „Was? Sie hatten schon einmal einen Herzanfall? Ich glaube, da müssen wir eine leichte Anpassung ihrer Prämie vornehmen.

Damit solche Sätze nicht um sich greifen, hat der ÖGB in seiner Stellungnahme die Gesetzesnovelle heftig kritisiert.

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