Verfassungsgerichtshof hebt Vorratsdatenspeicherung auf

Retro_TelephonÖsterreichisches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht Grundrechten

Seit 1.April 2012 wurden in Österreich sämtliche Verbindungsdaten aller unserer Kommunikationsmittel gespeichert; von Telefongesprächen, SMSen, Emails und Log-files wurden Tag, Uhrzeit, SenderIn und EmpfängerIn sowie die Verbindungsdauer aufgezeichnet und für ein halbes Jahr aufgehoben – angeblich um den Terrorismus zu bekämpfen. Ursache für die Vorradsdatenspeicherung war eine EU-Richtlinie, die die österreichischen Regierungsparteien im Nationalrat umgesetzt haben. Damit ist nun Schluss!

Letzte Woche noch äußerte  Justizminister Wolfgang Brandstetter die Meinung, dass die österreichische Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) notwendig sei zur Bekämpfung von schweren Verbrechen. Heute urteilt der Verfassungsgerichtshof, dass die VDS aufgehoben werden müsse und schließt sich damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes an. Das Urteil kam überraschend schnell (Insider vermuteten eine Verkündung im Herbst) und überraschend eindeutig (Insider vermuteten, dass es Übergangsfristen geben würde).

Laut den Verfassungsrichtern handelt es sich dabei um einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“, der nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang steht. Zudem sei die Verfolgung durch die Behörden mittels Vorratsdaten zu breit gestreut und würden nicht gezielt der Bekämpfung schwerer Verbrechen dienen.

lautetet die heutige Pressemeldung der APA. Das bedeutet, dass alle gesetzlichen Regelungen, die mit der Vorratsdatenspeicherung in Verbindung stehen  – sowie die VDS selbst natürlich auch – mit der Verkündung des Urteil nicht mehr gültig sind. Die Republik Österreich muss dem AKVorrat als Beschwerdeführer nun die Prozesskosten ersetzen und darf keine Vorratsdaten mehr speichern.

Darüber freuen sich Organisationen, wie die Wirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer, der Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA), der Österreichische Journalistenclub, die ARGE Daten und last but not least die InitiatorInnen und Beschwerdeführer vom AKVorrat.

Eine seltene Eintracht hat sich in Österreich durchgesetzt. Möge sie beim nächsten Menschenrechts-relevanten Thema halten.

 

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